Termine:
Weiterbildungen nach BKrFQG für LKW und Bus:
(Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
05.05.2012
13.10.2012
Sicherheitstechnik und Fahrgastsicherheit, evtl mit Brandschutzunterweisung
11.02.2012
12.05.2012
27.10.2012
Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi ; Bus: Markt und Image
25.02.2012
30.06.2012
24.11.2012
Recht und Dokumente (nur LKW)
10.03.2012
10.11.2012
Ladungssicherung
24.03.2012
16.06.2012
08.12.2012
Fahrgastsicherheit und Gesundheit, Ladungssicherung im Bus (nur Bus)
31.03.2012
17.11.2012
Gesundheit, Notfälle, Pannen mit Erste Hilfe
21.04.2012
29.09.2012
15.12.2012
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den entsprechenden Termin abzusagen, bzw. den Termin zu verschieben.
Neues Berufsbild - der Berufskraftfahrer
Das Berufsbild des Kraftfahrers, im gewerblichen Bereich, hat sich in den letzten Jahren wesentlich verändert. Um bei diesem Fortschritt im Berufsstand mithalten zu können, wurde das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz geschaffen.
Die bisherigen Anforderungen an die Lkw- und Bus-Fahrer werden neu definiert, um die vorherrschende Meinung, es ginge nur um ein „Rechts-Links-Lenken“, zu widerlegen.
Durch Aus- und Weiterbildungen soll nun die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden.
Dies geschieht durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnissen bei Fahrzeugen der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE (Die Rechtsgrundlage hierfür ist seit dem 01.10.2006 in Kraft).
Wer ist betroffen?
Künftige Fahrer und Fahrerinnen, die
- deutsche Staatsangehörige sind
- EU/EWR-Staatsangehörige sind,
- aus einem Dritt-Staat kommen und in einem EU-Unternehmen beschäftigt sind, und
- die im Güterkraft- oder Personenverkehr gewerblich Kraftfahrzeuge der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE (auch alte Klasse 3) führen
Ausnahmen?
- Kfz bis 45 km/h
- noch nicht in Betrieb befindliche Neu-Kfz oder Umbauten
- Kfz der Bundeswehr, Polizei, Zoll, Notfallrettung, Feuerwehr sowie Rettungsdienste
- Zwecke der technischen Entwicklung
- Reparatur- und Wartungsarbeiten
- zu technischen Untersuchungen und Prüfungen
- Güterbeförderung ist nicht Hauptzweck des Einsatzes
- ohne gewerbliche Zwecke
WAS ist zu tun?
Wer bis 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen) bereits einen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss keine Zusatzqualifikation erwerben, ABER regelmäßig an einer Weiterbildung teilnehmen (Besitzstandsregelung)
Weiterbildung:
- Alle gewerblichen Bus-Fahrer müssen bis zum 10.09.2013 fünf Weiterbildungstage nachweisen
- Alle gewerblichen Lkw-Fahrer müssen bis zum 10.09.2014 fünf Weiterbildungstage nachweisen
- Einmalige Fristen-Ausnahmeregelung in Abhängigkeit des konkreten Ablaufdatums der Fahrerlaubnis möglich
- 35 Std. á 60 Minuten nach Anlage 1 BKrFQV
- Ein- oder mehrtägige Weiterbildungen - bis hin zu einem zusammenhängenden 5-Tages-Block mit 7 Std. pro Tag möglich
- Weiterbildung ist auf 5 Jahre verteilbar
Weiterbildungen müssen ab jetzt alle 5 Jahre fortlaufend absolviert werden
Wer bis 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen) noch keinen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation (Ausbildung) erwerben.
Entweder:
- Berufskraftfahrerausbildung (Lehrberuf)
- Grundqualifikation
- beschleunigte Grundqualifikation
Mindesalter hierfür: siehe Fahrzeugklassen
Ablauf zu 1.:
- 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsunternehmen (Informationen hierüber bei den Unternehmen oder der IHK)
Ablauf zu 2.:
- Kein Unterricht notwendig
- nur mit Besitz der Fahrerlaubnis
- IHK-Prüfung auf Niveau der Berufskraftfahrer-Abschlussprüfung mit theoretischem und praktischem Prüfungsteil (Neueinsteiger: 7,5 Std., Umsteiger: ca. 4 Std.)
- eine abgeschlossene Berufsausbildung BKF oder FiF (Fachkraft im Fahrbetrieb) wird mit der Grundqualifikation gleichgesetzt
Ablauf zu 3.:
- Teilnahme an einem Unterricht (Neueinsteiger: 140 Std. á 60 Minuten, Umsteiger: 35 Std. á 60 Minuten)
- davon mindestens 10 Fahrstunden á 60 Minuten bei Neueinsteigern und 2,5 Fahrstunden á 60 Minuten bei Umsteigern
- Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht notwendig bei Beginn
- Theoretische IHK-Prüfung (Neueinsteiger: 90 Minuten, Umsteiger: 45 Minuten)
Themenbereiche für die Grundqualifikation und Weiterbildung?
- Beförderungsgenehmigungen, -dokumente
- Arbeitsmedizinische Themen, Ernährungsberatung
- Arbeitssicherheit, Ladungssicherung, Unfallverhütung
- Image des Unternehmens, Umgang mit dem Kunden
- Sicheres, materialschonendes, kraftstoffsparendes Fahren
- Verhalten in Notfällen, Erste Hilfe, Schutz vor Kriminalität
- Technik, Bremsen, etc.
Wie kann es die Polizei nachvollziehen?
Nach der Ausbildung und bestandenen Prüfung in der jeweiligen Faherlaubnisklasse und der bestandenen IHK-Prüfung wird im Führerschein die neue Schlüsselzahl 95 mit einem Ablaufdatum eingetragen. Hieran sieht die Polizei sofort, dass alles in Ordnung ist.
Sieht die Polizei einen neuen Führerschein ohne Schlüsselzahl, wird es teuer:
- bis zu 5.000 € für den Fahrer
- bis zu 20.000 € für den Halter, Unternehmer oder die Person, welche die Fahrt angeordnet hat
Alt-Besitzer, die nur die Weiterbildung benötigen, brauchen im Moment noch keine Schlüsselzahl. Sie können Ihren Führerschein fristgerecht verlängern lassen und müssen erst ab 2013/2014 die Weiterbildung abgegeben haben. Dann bekommen Sie zum ersten Mal die Schlüsselzahl 95 mit Ablaufdatum.
ACHTUNG: Bitte nicht vergessen, den Führerschein rechtzeitig zu verlängern, da sonst mit Ablauf des Führerscheins, auch für einen Alt-Besitzer, die Grundqualifikationspflicht besteht.
Internationales - Nationales Recht?
Fahrer im internationalen Verkehr müssen bis zum 10.09.2013 (Bus) bzw. 10.09.2014 (Lkw) die Weiterbildung nachweisen
Für Fahrer im Inland gelten in bestimmten Fällen andere Übergangsfristen
Fahrer mit alten Klassen 2 und 3 (ab 3,5 t) auch Umtausch und Weiterbildungspflicht bei gewerblichen Fahrten bis 2013/2014.
05.11.2011 ab 8 Uhr
Selbstverständlich können Sie bei uns auch individuelle Termine und Themen für Gruppen buchen. |
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